Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr besteht zum Schutz der Nichtraucher ein Rauchverbot. Ein Raucherraum steht nicht zur Verfügung, Besucher des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr müssen zum Rauchen das Gebäude verlassen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie beim Wiederbetreten des Hauses wieder einer erneuten Personenkontrolle unterzogen werden.