Weitere anerkannte Gütestellen von Rechtsanwälten/-innen, Notaren/-innen und anderen für Mülheim an der Ruhr

Außergerichtliche Streitschlichtung kann auch durch weitere anerkannte Gütestellen erfolgen.
Die Anerkennung weiterer Gütestellen durch die Landesjustizverwaltung erfolgt im Einzelfall.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in §§ 45 - 52 JustG NRW geregelt.
Folge der Anerkennung einer Streitschlichtungseinrichtung als Gütestelle ist:
  1. durch die Geltendmachung eines Anspruchs bei der Gütestelle wird die Verjährung gemäß § 204 Absatz 1 Nummer 4 BGB gehemmt
  2. aus Vergleichen, die vor einer solchen Gütestelle geschlossen wurden, kann gemäß § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO die Zwangsvollstreckung betrieben werden
  3. die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung gemäß §§ 53 - 55 JustG NRW kann vor den anerkannten Gütestellen durchgeführt werden.
Kosten:
Die Kosten des Schlichtungsverfahrens vor diesen Gütestellen ergeben sich aus den jeweiligen Kostenordnungen der entsprechenden Gütestellen. Die Kosten unterscheiden sich von denen beim Schiedsamt.
Adressen:
Zuständig für Landgerichtsbezirk Duisburg :
Kaufmann ö.b.u.v. Rainer Kirschbaum
Heideweg 75
46562 Voerde
Tel.-Nr.: 02855 3034140
Telefax: 02855 3034149
E-Mail: mail@business-mediation.nrw.de
Tobias Ehmann, MM, Rechtsanwalt und Mediator
Hoffmannstraße 12
46147 Oberhausen
Tel.-Nr.: 0208 6969744
Telefax: 0208 6969743
E-Mail: info@guetestelle-nrw.de
Rechtsanwalt kanzlei Dr. Folkerts & Frerix
Luisenstraße 21
46483 Wesel
Tel.-Nr.: 0281 28102
Telefax: 0281 27851

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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

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