Schiedspersonen für Mülheim an der Ruhr

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Binnewerg, KnutBlumenstraße 1 a
45476 Mülheim an der Ruhr
Tel.-Nr.: 0208 402257
Bezirk 7
Styrum
Wernicke, UweBrandenberg 55
45478 Mülheim an der Ruhr
Mobil: 0160 4429611
E-Mail: uwewernicke@t-online.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Bezirk 8
Speldorf
Lamers, ClaudiaKirchstraße 59
45479 Mülheim an der Ruhr
Tel.-Nr.: 0208 421296
Bezirk 9
Broich
Geerkens, HeleneFlurstr. 11
45479 Mülheim an der Ruhr
Mobil: 0151 18720528
E-Mail: helene.geerkens@schiedsfrau.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Bezirk 10
Saarn
Weitere anerkannte Gütestellen für Mülheim an der Ruhr
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.-Nr.: 0208 455-0 , Telefax: 0208 455-9999
E-Mail: info@muelheim-ruhr.de

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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

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