Nachlassangelegenheiten, Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen, Anträge auf Erlass von Erbscheinen, Todeserklärungen

Wichtiger Hinweis:
Für die Erklärung, die Sie vor dem zuständigen Nachlassgericht in Mülheim an der Ruhr beurkunden lassen möchten (zum Beispiel Erbausschlagung, Erbscheinsanträge und so weiter), werden Sie höflichst um vorherige telefonische Terminsabsprache gebeten. Die für Sie zuständige Geschäftsstelle finden Sie in dem nachfolgenden Telefon- und Durchwahlverzeichnis.

AbteilungDurchwahlZimmer
4 0208 4509-102, -125 2
4 0208 4509-103, -131 3