- Das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes ist beim Betreten des Gebäudes verpflichtend.
- Halten Sie im Gerichtsgebäude Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen.
- Verlassen Sie nach Beendigung des Termins zügig und auf direktem Weg das Gebäude.
Aktuell Informationen aus der Justiz und dem Land Nordrhein-Westfalen
Lebenslage: Vereinsrecht
Sie möchten einen Sportverein, einen Gesangsverein, einen Verein zur Förderung einer Schule oder eines Kindergartens oder einen ähnlichen Verein gründen? Verschaffen Sie sich in diesem Video einen ersten Überblick.