Corona-Virus
- Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist beim Betreten des Gebäudes verpflichtend.
- Halten Sie im Gerichtsgebäude Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen.
- Verlassen Sie nach Beendigung des Termins zügig und auf direktem Weg das Gebäude.