Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten.
Ein weiterer Zweig der Justiz sind die Gerichtsvollzieher, Ambulanten Sozialen Dienste (Bewährungshilfe) und Schiedspersonen.
- Ambulante Soziale Dienste (Bewährungshilfe)
Informationen über die Ambulanten Sozialen Dienst (der Bewährungshilfe), der Führungsaufsicht und Gerichtshilfe - Schiedsleute und Streitschlichtung
Informationen über das Schiedsamt - Suche nach Schiedspersonen und Schlichtungseinrichtungen für außergerichtliche Streitschlichtungen