Zeuginnen und Zeugen haben Anspruch auf Entschädigung für ihre Teilnahme an Gerichtsterminen. Entschädigt werden unter anderem Fahrtkosten, ein möglicher Verdienstausfall sowie Zeitaufwand. Die Höhe dieser Beträge richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG externer Link) und wird durch die Anweisungsstelle berechnet.

Die Auszahlung erfolgt im Anschluss in der Regel in bar durch die Zahlstelle. Ist diese geschlossen, wird der Betrag überwiesen.

Die Anweisungsstelle übernimmt auch die Entschädigung der Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

Weiterführende Informationen

Telefon- und Durchwahl beim Amtsgericht Mülheim an der Ruhr:

Die Durchwahlnummer der Anweisungsstelle finden Sie in der Telefonliste des Amtsgerichts. Ebenso können Sie in der Telefonliste die Zimmernummer der Abteilung finden, falls Sie das Gericht persönlich aufsuchen möchten.