Beratungshilfe
Sie brauchen eine Rechtberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, können sich aber die Kosten nicht leisten?
Prüfen Sie im Vorab-Check Beratungshilfe, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe in Ihrem Fall vorliegen und stellen Sie dann einen schriftlichen Antrag.
Vorab-Check Beratungshilfe und Antrag - einfach erklärt und Schritt für Schritt
Prüfen Sie hier vorab, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus.
Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach" einreichen.
Hinweis: Die endgültige Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das zuständige Amtsgericht; eine Übersendung per Email ist nicht zulässig.
Weiterführende Informationen
Telefon- und Durchwahl beim Amtsgericht Mülheim an der Ruhr:
Die Durchwahlnummer der Geschäftsstelle für Beratungshilfeverfahren finden Sie in der Telefonliste des Amtsgerichts. Ebenso können Sie in der Telefonliste die Zimmernummer der Abteilung finden, falls Sie das Gericht persönlich aufsuchen möchten.
Es wird gebeten, von telefonischen Sachstandsabfragen hinsichtlich der schriftlich beantragten Beratungshilfe abzusehen, sofern nach dem Eingang des Antrags bei Gericht weniger als zwei Wochen verstrichen sind.