Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.

Maßgeblich ist der jeweils in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.

Den aktuellen Geschäftsverteilungsplan sowie die erlassenen Änderungsbeschlüsse können hier aufgerufen werden.

Geschäftsverteilungspläne und Änderungsbeschlüsse vergangener Jahre können auf der Geschäftsstelle für Verwaltungssachen des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr eingesehen werden.