Zurzeit bieten vermehrt private Online-Anbieter über ihre Internetseiten den Online-Abruf von Grundbuchausdrucken gegen ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt an. Diest ist oft deutlich höher als die amtliche Gebühr von 10,00 Euro.
Es sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Online-Anbieter nicht über die erforderliche amtliche Zulassung für den automatischen Abruch von Grundbuchausdrucken verfügen. In solchen Fällen wurde trotz des gezahlten Bearbeitungsentgelt kein Grundbuchausdruck ausgestellt.