Aktuell gibt es viele Anbieter im Internet, welche gegen eine Gebühr (z.B. 29,90 Euro) den Kirchenaustritt für Bürger*innen anbieten. Dabei soll ein Online-Antrag ausreichen. 

Vorsicht! In der Regel werden dabei Formulare erstellt, die alleine nicht ausreichen, einen wirksamen Antrag auf Austritt aus der Kirche zu stellen. Dafür ist eine wirksame Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht erforderlich. 

Außerdem ersetzt die Zahlung an einen solchen Onlinediestleister nicht die obligatorische Zahlung an Gerichtskosten. 

Über die Möglichkeiten bei Gericht oder einem Notar die Kirchenaustrittserklärung abzugeben, können Sie sich hier informieren.