Aus gegebenem Anlass wird vor gefälschten Zwangsversteigerungsangeboten gewarnt.
Aktuell sind E-Mails im Umlauf, mit denen vorgetäuscht wird, dass über das ZVG-Portal vor dem Zwangsversteigerungstermin einen Zuschlag in Höhe von 50 % des Verkehrswerts der Immobilie zu erhalten wäre. Die E-Mails erwecken den Eindruck, dass sie von einer Behörde versandt worden sind.
Bitte beachten Sie, dass Verkäufe außerhalb laufender Zwangsversteigerungsverfahren nur mit Zustimmung des Eigentümers und mit notarielle Beurkundung möglich sind. Leisten Sie keinesfalls Zahlungen an Fremdanbieter.