Die nachfolgenden Hinweise informieren Sie über die barrierefreie Nutzung des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr.
Allgemeine Hinweise zur Erreichbarkeit des Amtsgerichts mit einem Kraftfahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln entnehmen Sie der Wegbeschreibung. Ein Orientierungsleitsystem des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum Zugang des Gebäudes ist nicht vorhanden.
Das Amtsgericht verfügt über zwei Behindertenparkplätze. Diese befinden sich unmittelbar vor dem Eingang des Aufzugs. Mit dem Aufzug gelangen Sie barrierefrei in den Altbauteil des Gerichts sowie in die Zwischengeschosse des Anbaus. Um einige Bereiche im Haus aufsuchen zu können sind im Treppenhaus des Altbaus 3 Stufen über eine Rampe zu überwinden.
Über den Verbindungsgang ist die erste Etage der Nebenstelle des Amtsgerichts Georgstraße 15 barrierefrei erreichbar. In der Nebenstelle sind das Grundbuchamt, die Abteilungen für Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, Verteilungsverfahren untergebracht. Die Einsichtsplätze für die Einsichtnahme in das Grundbuch und das Handelsregister befinden sich in der ersten Etage der Nebenstelle. Die Diensträume in der Parterre und zweiten Etage der Nebenstelle sind nur über das Treppenhaus erreichbar. Zu Hilfestellung steht Ihnen auf Anfrage das Personal der Wachtmeisterei zur Verfügung.
Eine behindertengerechte und für Rollstuhlfahrer geeignete Toilette befindet sich in der 1. Etage und ist barrierefrei erreichbar.
Orientierungssysteme für blinde und sehbehinderte Menschen, wie Leitstreifen, taktile Übersichtstafeln oder Türschilder sind nicht vorhanden. Ebenso keine Induktionsschleifen oder mobile Höranlagen für Hörbehinderte.
Den Nachtbriefkasten mit Fristfunktion können Sie barrierefrei erreichen.
Wenn Sie vor einem Besuch bei uns noch Fragen haben, können Sie sich telefonisch unter 0208 4509-116, per Telefax unter 0208 4509-100 oder per Email unter poststelle@ag-muelheim.nrw.de an den Leiter der Wachtmeisterei oder seinen Vertreter wenden.
Behindertenparkplätze
Unmittelbar vor dem Eingang zum Aufzug befinden sich zwei ausgewiesene Behindertenparkplätze. Über die Gegensprechanlage am Aufzug werden Sie mit der Eingangskontrolle verbunden und dann für die Personenkontrolle von einem Wachtmeister am Aufzug abgeholt und ins Haus gelassen. Begleitpersonen müssen das Amtsgericht durch den Haupteingang betreten und die Sicherheitskontrolle durchlaufen.